Strafrecht

Die strafrechtlichen Mandate in unserer Kanzlei werden von Herrn Rechtsanwalt Vogt und Herrn Rechtsanwalt Akan betreut.

Wir raten Ihnen dringend an, zunächst keine Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der ermittelnden Polizei zu machen. Dies ist Ihr in der Strafprozessordnung verbrieftes Recht und kann Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Es ist von enormer Wichtigkeit, dass zunächst durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt wird, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird.

Am besten, Sie beauftragen uns zeitnah, nachdem Sie erfahren haben, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Strafanzeige erstattet wurde. Wir beantragen dann Akteneinsicht und können so bereits im Vorfeld auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinwirken.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch auf dem Gebiet des Strafrecht bundesweit.

Unser Tätigkeitsgebiet im Strafrecht erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Verkehrsdelikte
  • Eigentumsdelikte
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Beleidigungsdelikte
  • Diebstahlsdelikte
  • Insolvenzstraftatbestände (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Bilanzfälschung, etc.)
  • Urkundenfälschung
  • Hehlerei
  • Betrugsdelikte
  • Untreue
  • Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)
  • Strafvollzug (z.B. Lockerung im Hafturlaub)
  • Strafvollstreckung
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