Die mietrechtlichen Mandate werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Vogt und Herrn Rechtsanwalt Akan betreut. Auf dem Gebiet des Mietrechts vertreten wir sowohl Vermieter, als auch Mieter. Selbstverständlich vertreten wir Sie in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten bundesweit.
- Kündigung des Mietverhältnisses, d. h. die Durchsetzung oder die Abwehr einer Kündigung z.B. wegen Mietrückständen oder wegen Eigenbedarf etc.
- Räumungsklagen
- Prüfung von Mietverträgen
- Mietminderungen
- Mieterhöhungen
- Schönheitsreparaturen
- Nebenkostenabrechnungen
- Schadenersatzforderungen
- Haustierhaltung
- Betretungsrecht
- Durchsetzung des Räumungsanspruchs