Teil unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist auch das Inkasso, das heißt, die Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen, sind wir auch dazu berechtigt, für den Fall, dass der Schuldner außergerichtlich nicht bezahlt, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Auch können wir im Zusammenhang mit der Inkassotätigkeit auf eine nun mehr seit fast dreißig Jahren andauernde Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsrecht zurückgreifen.

Wir wissen daher, wie effektiv und erfolgsversprechend gegen Schuldner vollstreckt werden kann. Sollte ein Schuldner einmal unbekannt verzogen sein, ermitteln wir seine neue Anschrift. Auch ist es uns möglich Bonitätsauskünfte über Schuldner einzuholen, um so bereits im Vorfeld ausloten zu können, inwieweit es sich wirtschaftlich lohnt, Forderungen gegen einen Schuldner einzutreiben.

Getreu dem Motto, man sollte kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher werfen.

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