Insolvenzrecht

Herr Rechtsanwalt Vogt, der auch Fachanwalt für Insolvenzrecht ist, und Frau Rechtsanwältin Schunck waren beide langjährig als Insolvenzverwalter/in und Treuhänder/in in Insolvenzverfahren bestellt und verfügen daher auch über fundierte Kenntnisse im Insolvenzrecht.

Wir können des Weiteren auf eine langjährige Erfahrung im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zurückblicken und haben, sofern es zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern nicht kam, erfolgreich den Weg in das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (dem Schuldenerlass) geebnet.

Unsere Kanzlei betreut im Rahmen des Insolvenzrechts sowohl Privatpersonen (Verbraucher) als auch Firmen und Selbständige.

Für weitere Informationen zum Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren können Sie gerne unsere weitere Internetseite www.vogt-kollegen.de besuchen.

 

Tätigkeitsgebiete im Insolvenzrecht:
 

Für Schuldner (Verbraucher und (ehemals) Selbständige und Unternehmen):

  • Beratung mit dem Ziel der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
  • Verhandlungen mit Gläubigern mit dem Ziel der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, gerichtet auf den Abschluss eines Sanierungsvergleichs
  • Begleitung im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs als Voraussetzung für die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragstellung
  • Begleitung und Beratung während des Insolvenzverfahrens
  • Begleitung und Beratung während des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Abwehr von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen durch Gläubiger
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Mietrecht in der Insolvenz

 

Für Gläubiger:

  • Stellung eines Insolvenzantrages gegen den Schuldner
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters
  • Insolvenzbaurecht
  • Werkvertragsrecht in der Insolvenz
  • Mietrecht in der Insolvenz
  • Kaufrecht in der Insolvenz
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Abwicklung schwebender Rechtsgeschäfte,
  • Beratung und Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren, insbesondere auch die Überprüfung der Voraussetzungen für die Stellung eines Restschuldbefreiungsversagungsantrages
  • Überwachung des Schuldners im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren
  • Durchsetzung der Absonderungs- und Aussonderungsrechte im Insolvenzverfahren
  • Beratung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens, z. B. über die Möglichkeit anfechtungsresistenter Vollstreckungsmaßnahmen

 

Beratung von Unternehmen vor und in der Insolvenz:

  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Prüfung der Massezugehörigkeit von Gegenständen und Forderungen
  • Krisen- und Sanierungsberatung
  • Beratung des Geschäftsführers einer GmbH, insbesondere im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht, die weiteren Pflichten des Geschäftsführers und die Geschäftsführerhaftung
  • Haftung des faktischen Geschäftsführers
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