Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) geregelt.
Höhere Gebühren dürfen nur im Rahmen von Honorarvereinbarungen erhoben werden.
In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung das Anwaltshonorar, wenn für den konkrekten Fall eine Deckungszusage der Versicherung vorliegt. Gerne erledigen wir für Sie die Formalitäten mit der Rechtsschutzversicherung.
In Unfallsachen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadens übernehmen. Vorausgesetzt, daß die gegnerische Haftpflichtversicherung auch haftet.
Für Mandanten mit geringem Einkommen kann staatliche Hilfe in Form von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zögern Sie nicht, uns direkt auf die Kosten anzusprechen.
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