Rechtsanwalt Dietrich Vogt und Rechtsanwältin Corinna Schunck werden beide vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - Heilbronn als Treuhänder(-in) in Insolvenzverfahren eingesetzt und verfügen daher auch über fundierte Kenntnisse im Insolvenzrecht.
Wir können desweiteren auf eine langjährige Erfahrung im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zurückblicken und haben, sofern es zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern nicht kam, erfolgreich den Weg in das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (dem Schuldenerlass) geebnet.
Unsere Kanzlei betreut im Rahmen des Insolvenzrechts sowohl Privatpersonen (Verbraucher), Firmen und Selbständige.
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